Allgemeine Geschaftsbedingungen Ferienwohnungen Burrweilerhof

Wie immer im Geschaftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung leider nicht ohne rechtliche Regelungen. Unsere AGB sind Vertragsgrundlage. Änderungen bedürfen der Schriftform.

1.) Leistungsanbieter: Leisungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist:
Familie Meßmer
Gaisbergstrasse 1
76835 Burrweiler
Tel: 06345 / 954657
Fax: 06345 / 954654
fewo@burrweilerhof.de

Sofern Sie ein Haustier mitbringen wollen, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reservierung. Grundsätzlich sind in den Wohnungen Altenforst und Schlossgarten keine Tiere erlaubt.

3.) Hausordnung:
Schließen Sie alle Fenster und Balkonturen bei Verlassen der Wohnung, oder bringen Sie sie in Kippstellung.Besonders im Winter bitten wir Sie, fur ausreichende Luftung zu sorgen. Fahrrader und ahnliche Sportgerate sollten in unserem separaten Abstellraum gelagert werden. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu loschen und eventuell die Heizung runter zu drehen. Achten Sie besonders darauf, dass die Herdplatten und Kaffemaschine etc. abgestellt sind.

4.) Gastaufnahmevertrag:
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und die Bestellung von uns bestatigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax, Brief, oder über unser Reservierungsformular gilt als verbindlich! Die Bestatigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Fax, Mail, oder Brief.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfullung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Die ungefahre Anreisezeit sollte spatestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die Schlusselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spatestens 10 Uhr geraumt sein.
Eine Anderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. fur kurzfristig akkute und notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Der vermieter ist bemüht den Mieter vorher zu benachrichtigen. Für Wertgegenstande haftet der Vermieter nicht. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

5.) Mietpreis:
Der volle Mietpreis ist spatestens am Abreisetag fur die fur Sie reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten. Eventuelle weitere Ubernachtungsgaste mussen mindestens 2 Tage vorher angekundigt und von uns genehmigt werden. Die Ubernachtung zusätzlicher Gaste muß bezahlt werden. Wir berechnen dabei 9,00 Euro pro zusatzlichen Gast pro Tag. Grundsatzlich sind die Wohnungen Schäwer fur maximal 4 Personen, die Wohnung Schlossgarten für maximal 2 Personen, die Wohnung Altenforst für maximal 6 Personen und Bischofskreuz für maximal 4 Personen ausgelegt. Unsere aktuellen Preise, sowie die Saisonzeiten konnen Sie auf den jeweiligen Detailseiten der Ferienwohnungen abfragen:

Zuzuglich zum Mietpreis fallen etwaigige Zahlungen fur Sonderleistungen, wie z.B. "Brotchenservice", oder Endreinigung bei weniger als 6 Übernachtungen (30 Euro) an.


6.) Mindestmietdauer:
Die Mindestmietdauer fur unsere Ferienwohnungen betragt in der Hauptsaison 3 Ubernachtungen und in der Nebensaison 3 Ubernachtungen. Hauptsaison ist definiert in April, Mai, September und Oktober des Jahres.

7.) Stornierung:
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen fur den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
1 - bei Stornierung bis 1 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro

2 - bei Stornierung bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises

3- bei spaterer Stornierung 90% des vereinbarten Mietpreises ! - bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamtgebuchte Zeit berechnet.

8.) Pflichten des Vermieters:
Der Vermieter ist verpflichtet, bei einem wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrages, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten.
Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund hoherer Gewalt nicht moglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

9.) Haftung:
Der Gast haftet fur selbst verursachte Schaden an der Wohnung wahrend seiner Nutzung in voller Hohe. Fur kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenstanden, offentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt fur hohere Gewalt.
Bei Verlust des Wohnungsschlussels haftet der Mieter mit bis zu 700 Euro, da der Zylinder bzw. die komplete Schliessanlage ausgetauscht werden muss.

10.) Salvatorische Klausel:
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

11.) Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Wir wunschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch, Ihre Gastgeber Familie Meßmer Stand vom 01.01.2016